Was kostet unsere anwaltliche Beratung

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Übersicht möglicher Vergütungsmodelle unserer anwaltlichen Tätigkeit dar:

Grundsatz – Gesetzliche Gebühren Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, bestimmen sich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Abhängig vom Gegenstandswert bestimmt das RVG die Höhe der anwaltlichen Gebühren.

Für einen Fachanwalt sieht das RVG keine Zuschläge vor; damit zahlen Sie für unsere Fachkenntnis keinen Aufpreis. Ihre Kostenfragen werden bereits im Erstgespräch erörtert.

Erstberatung Eine Erstberatung umfasst eine erste überschlägige rechtliche Würdigung sowie Einschätzung Ihrer Angelegenheit und nimmt in der Regel eine Zeitstunde in Anspruch. Diese wird mit 190,00 € netto zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer berechnet.

Rechtsschutzversicherung Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung gebührenfrei.

In der Regel werden von einer entsprechenden Versicherung für den Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht die Kosten einer Erstberatung übernommen.

Stundensatz/Pauschale Stundensatzvereinbarungen sowie Pauschalen stellen eine Möglichkeit im außergerichtlichen Bereich dar, von den gesetzlich vorgegebenen Gebühren abzuweichen. Insbesondere durch eine Pauschale sind Ihre Kosten abschließend bestimmt.

Gebühren für ein gerichtliches Verfahren Die Gebühren eines gerichtlichen Verfahrens richten sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für die Höhe der Gebühren ist der Gegenstandswert maßgeblich, welcher durch das Gericht festgesetzt wird. Die zu erwartenden Kosten für das gerichtliche Verfahren stellen wir Ihnen gerne vorab dar.

Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe (PKH) Anträge auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe finden Sie auf den Internetseiten der Amtsgerichte.